Von der Streitigkeit zur SchlichtungIm Verlauf eines Bauvorhabens kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den Parteien über die regelgerechte Ausführung. Zumeist sind die Gemüter dann erhitzt, so dass es letztlich nicht mehr möglich ist das Problem aus der Welt zu schaffen. Es wird eine Schlichtung angestre Durch Schlichtung Weiterführung des BauvorhabensWie bereits unter dem Stichpunkt Dabei treten nicht nur Fälle auf, in welchen der Besteller Mängel beim Unternehmer rügt. Oftmals entstehen Meinungsverschiedenheiten zwischen Architekten, Ingenieuren, Fachplanern und Bauherren über die Notwendigkeit von Bauwerksabdichtungen, Wärmedämmungen, Dachabdichtungen, etc. Der Architekt, Ingenieur kommt dabei in die missliche Lage, Bedenken über die vorgesehene Art der Ausführung anzumelden, was ihm in den Augen der Bauherren nicht unbedingt zu einem guten Ansehen verhilft. Schlichtung als ausbaufähige BasisUnter Einschaltung eines Bausachverständigen können die Bedenken unparteilich untermauert oder widerlegt werden. Der Bausachverständige und Gutachter berät beide Parteien über die Notwendigkeit verschiedener Maßnahmen und die möglichen Folgen der Unterlassung. |
