Die Abnahme eines Bauwerkes - das heißt die Bestätigung des Bestellers (Bauherr) gegenüber dem Unternehmer, dass dieses im Wesentlichen dem vereinbarten Werk entspricht - löst weitreichende rechtliche Wirkungen aus.
Zwar ist mit einer Bauabnahme nicht verbunden, dass später entdeckte Mängel nicht mehr geltend gemacht werden können, doch findet in diesem Fall bereits eine sogenannte Beweislastumkehr statt.
Das bedeutet, vor der Bauabnahme ist der Unternehmer beweispflichtig, dass sein Werk frei von Mängeln ist. Nach erteilter Bauabnahme muss der Besteller (Bauherr) beweisen, dass ein von ihm gerügter Mangel tatsächlich vorliegt und dass dieser vom Unternehmer zu verantworten ist.
Die Bauabnahme stellt also einen wichtigen Kontrollakt am Ende eines Hausbaus dar, welcher immer von besonders fachkundigen Personen durchgeführt werden sollte. Als Bausachverständiger begleite ich Sie bei der Abnahme Ihres Bauvorhabens und zeige bestehende Mängel oder Abweichungen von der vereinbarten Leistung auf. Auf Grundlage dieser Beurteilung wird dann die Abnahme bezüglich der festgestellten Mängel vorbehalten und der Unternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Damit Sie Ihre Bauabnahme sicher durchführen, begleite ich Sie als Sachverständiger. Rufen Sie an: 09179 / 96 53-08.
Dipl.-Ing. (FH) M.BP. Michael Silberhorn · Zwingerstraße 2, 91161 Hilpoltstein · Am Mühlbach 8, 92342 Freystadt · Telefon 09174/9760-706