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IMMOBILIEN: SCHIEDSGUTACHTEN BEVORZUGT

Ein weiteres Sachgebiet, welchem zunehmend Bedeutung zukommt, ist die Schiedsgutachtertätigkeit. Der Gutachter schlichtet zum Beispiel bei ungeklärten Sachverhalten rundum Immobilien.

Begleitung durch den Gutachter von der Bauplanung bis zur fertigen Immobilie

Bauprozesse sind in der Regel langwierig und unterliegen - bedingt durch hohe Streitwerte - einem enormen Kostenrisiko. Aus diesem Grund beschäftigen sich Bausachverständige und Gutachter in jüngster Zeit verstärkt mit den Möglichkeiten außergerichtlicher Streitschlichtung.

Ein geeignetes Instrument, solchen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist die Hinzuziehung eines Bausachverständigen als Schiedsgutachter. Da im Streitfall die Fronten meist verhärtet sind, ist es ratsam bereits im Vorfeld - also zu einem Zeitpunkt wo noch Einigkeit zwischen Bauherr und Unternehmer herrschen - eine Schiedsgutachterabrede zu treffen. Probater Weise erfolgt diese Abrede bereits als Vereinbarung innerhalb des Werkvertrages.

Vorbereitet sein: Abrede im Vorfeld der Entstehung von Baumängeln

Die Schiedsgutachterabrede besagt, dass im Streitfall anstelle der Beschreitung des Rechtsweges ein, in der Abrede zu benennender, Bausachverständiger mit der technischen Klärung des Sachverhaltes und der Verantwortlichkeiten beauftragt wird. Der Gutachter hat also die Ursache von Baumängeln und Bauschäden aufzuklären und den hierfür aus technischer Sicht verantwortlichen zu benennen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich dieser Beurteilung zu unterwerfen. Eine gerichtliche Anfechtung ist dann nur noch bei "offenbarer Unrichtigkeit" des Schiedsgutachtens möglich.

Selbstverständlich ist die Einigung auf einen Schiedsgutachter auch noch nach Eintritt des Streitfalls möglich. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies aufgrund der dann "hochkochenden" Emotionen nur selten gelingt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige und Gutachter sind aufgrund Ihrer Unparteilichkeit und hohen Kompetenz für solche Schiedsaufgaben bestens geeignet.

Suchen Sie einen Gutachter, der Ihnen von der Bauplanung bis zur fertigen Immobilie Sicherheit bietet? Rufen Sie mich gerne jederzeit an: 09179 / 96 53-08 (Sachverständigenbüro M. Silberhorn). Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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