Wird dem Versicherer von Elementarversicherungen ein Schaden im Rahmen einer bestehenden Gebäudeversicherung angezeigt, hat dieser zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um eine versicherte Schadensursache handelt. Dabei können z.B. folgende Fragen Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben:
Auch bei bestehender Leistungspflicht des Versicherers sind Fragen hinsichtlich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür erforderlichen Kosten sowie des verbleibenden technischen Minderwertes zu beantworten. Weiterhin ist die Schadensbeseitigung - zum Beispiel bei Brand eine Brandschadensanierung - zu veranlassen und fachlich zu überwachen.
Versicherungsgutachten werden von Bausachverständigen und Gutachtern hauptsächlich in folgenden Bereichen erstellt:
Haben Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen und wissen nun im Schadenfall nicht genau, welcher Schaden entstanden ist? Rufen Sie mich an: 09179 / 96 53-08 (Sachverständigenbüro M. Silberhorn). Ich beantworte Ihnen Ihre Fragen.
Dipl.-Ing. (FH) M.BP. Michael Silberhorn · Zwingerstraße 2, 91161 Hilpoltstein · Am Mühlbach 8, 92342 Freystadt · Telefon 09174/9760-706