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Dokumentation und Revisionierbarkeit von Gebäuden

Richtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger BVS

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. ( BVS)  hat eine Richtlinie zur Dokumentation und Revisionierbarkeit von Gebäuden veröffentlicht.

Die Richtlinie befasst sich mit der Dokumentation und Revisionierbarkeit von Baukonstruktionen. Im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung besteht seit Längerem die Anforderung, dass technische Anlagen zugänglich und revisionierbar sein müssen. Für Baukonstruktionen besteht eine solche Anforderung nicht.

Die Tatsache, dass die Archivierungsverpflichtung der öffentlichen Hand aufgeweicht wird und die Dokumentationsverpflichtung in private Hand übergeben wird, hat auch dazu geführt, dass bei vielen Bauvorhaben keine hinreichenden Dokumentations- und Revisionsunterlagen vorliegen.

Für den Fall, dass die gebauten Konstruktionen nachvollzogen werden müssen, sind häufig umfassende, zerstörende Untersuchungen notwendig, da eine Revisionierbarkeit nicht gegeben ist.

Darüber hinaus haben Schadensfälle in der Vergangenheit gezeigt, dass sich selbst bei Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Baustoffe in ihrem Langzeitverhalten anders als geplant und erwartet verhalten, insbesondere auch dann, wenn beispielsweise Umnutzungen zu veränderten Umgebungsbedingungen führen. Auch in solchen Fällen sind Möglichkeiten der Revisionierbarkeit geboten.

Alterung und die planmäßige Lebenserwartung von Baustoffen und Konstruktionen bedingen darüber hinaus die Notwendigkeit einer Nachschau in festgelegten Inspektionszyklen. Grundlage einer sachgerechten Revision ist einerseits eine umfassende, geschlossene Dokumentation und darüber hinaus die Notwendigkeit, dass baulich die Voraussetzungen für die Revisionierbarkeit von Baukonstruktionen gegeben sind.

Zielstellung

Die Richtlinie des BVS zum nachhaltigen Bauen stellt eine Empfehlung für die Planung, die Ausführung, die Nutzung und die Verwaltung von Gebäuden dar. Unter nachhaltigem Bauen wird hier die Dokumentation und Revisionierbarkeit von Bauwerken im Rahmen ihres Lebenszyklus gesehen.

Das nachhaltige Bauen in Bezug auf Dokumentation und Revisionierbarkeit ermöglicht das Erreichen oder die Verlängerung von vordefinierten Lebensdauern von Bauteilen. Die Richtlinie stellt dabei Forderungen zur Dokumentation und Revisionierbarkeit von Bauteilen unter Berücksichtigung der Wartung und Inspektion.

Die Umsetzung der Richtlinie bewirkt dabei eine Beeinflussung der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit von Bauten durch:

  • Geringere Instandhaltungskosten
  • Geringere Kosten für die Erhaltung der Bausubstanz
  • Verlängerung des Bauwerksalters
  • Frühzeitiges Erkennen von Schäden

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BVS e.V.

Die Richtlinie kann auch hier heruntergeladen werden.

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