VON DER STREITIGKEIT ZUR SCHLICHTUNG
Im Verlauf eines Bauvorhabens kommt es nicht selten zu Streitigkeiten zwischen den Parteien über die regelgerechte Ausführung. Zumeist sind die Gemüter dann erhitzt, so dass es letztlich nicht mehr möglich ist das Problem aus der Welt zu schaffen. Es wird eine Schlichtung angestrebt.
Durch Schlichtung Weiterführung des Bauvorhabens
Wie bereits unter dem Stichpunkt "Schiedsgutachten" beschrieben ist, ist es auch hier sinnvoll, einen Bausachverständigen gemeinsam zu beauftragen und diesem die Beurteilung des Problems zu übertragen. So ist ein unparteiliches Urteil sichergestellt und durch die Schlichtung eine regelgerechte Fortführung des Bauvorhabens möglich.
Dabei treten nicht nur Fälle auf, in welchen der Besteller Mängel beim Unternehmer rügt. Oftmals entstehen Meinungsverschiedenheiten zwischen Architekten, Ingenieuren, Fachplanern und Bauherren über die Notwendigkeit von Bauwerksabdichtungen, Wärmedämmungen, Dachabdichtungen, etc. Der Architekt, Ingenieur kommt dabei in die missliche Lage, Bedenken über die vorgesehene Art der Ausführung anzumelden, was ihm in den Augen der Bauherren nicht unbedingt zu einem guten Ansehen verhilft.
Schlichtung als ausbaufähige Basis
Unter Einschaltung eines Bausachverständigen können die Bedenken unparteilich untermauert oder widerlegt werden. Der Bausachverständige und Gutachter berät beide Parteien über die Notwendigkeit verschiedener Maßnahmen und die möglichen Folgen der Unterlassung.
Für eine unverbindliche Vorabinformation zu Ihrem Problem wie zum Beispiel Bauwerksabdichtung bei der energetischen Sanierung rufen Sie mich an: 09179 / 96 53-08.