Büro für Ingenieur- und Sachverständigenleistungen in Freystadt und Nürnberg

Baugutachter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Michael Silberhorn
Jahrgang: 1970
Studium an der Georg-Simon-Ohm Fachhochschule Nürnberg, Fachbereich "Bauingenieurwesen".
Abschluss als Diplom Ingenieur (FH).
1995 - 2005 | Bau- und Betriebsleiter einer mittelständischen Bauunternehmung in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Wohnungs- und Gewerbebau. |
Seit 1997 | Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer Bau, Liste der bauvorlageberechtigten und nachweisberechtigten Ingenieure. Freiberufliche Tätigkeit als Ingenieurbüro für Bauwesen mit Schwerpunkten Bauplanung und Bauüberwachung im Wohnungs- und Gewerbebau. |
Seit 1999 | Zusätzliche Tätigkeit als freier Sachverständiger im Bereich Bauschäden, Baumängel, Baubegleitende Beratung. |
Seit 2005 | Von der IHK Regensburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Schäden an Gebäuden". |
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung
Meine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für "Schäden an Gebäuden" wurde im Jahr 2005 durchgeführt.
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und treten am Markt auf.
Um Sachverständige, die auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert sind, von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Ich wurde als Sachverständiger für "Schäden an Gebäuden" durch die IHK Regensburg öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern wie die IHK Nürnberg oder Regensburg, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.).
Öffentlich bestellte "Sachverständige für Schäden an Gebäuden" zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Wegen Ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen der deutschen Gerichte.
Für seine Leistung als "Sachverständige für Schäden an Gebäuden" ist dieser immer persönlich verantwortlich.