IM FALLE EINE FALLES: VERSICHERUNGSGUTACHTEN
Wird dem Versicherer von Elementarversicherungen ein Schaden im Rahmen einer bestehenden Gebäudeversicherung angezeigt, hat dieser zunächst zu prüfen, ob es sich hierbei um eine versicherte Schadensursache handelt. Dabei können z.B. folgende Fragen Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben:
- War unsachgemäßes, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Nutzerfehlverhalten schadensursächlich oder trug dieses zu einem bestimmten Teil zum Schaden bei.
- Waren bauliche Mängel an der Gebäudekonstruktion ursächlich für den entstandenen Schaden (beispielsweise das Einstürzen einer Dachkonstruktion während eines Sturmes - war die Befestigung der Dachkonstruktion regelgerecht ausgeführt? Wäre die Dachkonstruktion auch bei regelgerechter Ausführung eingestürzt?).
- Kann der entstandene Schaden durch das behauptete und versicherte Ereignis (z.B. Sturm) entstanden sein. Sind vielleicht andere Ursachen auszumachen, welche zu dem Schaden geführt haben können (beispielsweise eine übergelaufenes Waschbecken, welches im Rahmen einer Leitungswasserversicherung - Leitungsbruch reguliert werden soll).
Was passiert bei einem Brand? Brandschadensanierung
Auch bei bestehender Leistungspflicht des Versicherers sind Fragen hinsichtlich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür erforderlichen Kosten sowie des verbleibenden technischen Minderwertes zu beantworten. Weiterhin ist die Schadensbeseitigung - zum Beispiel bei Brand eine Brandschadensanierung - zu veranlassen und fachlich zu überwachen.
Versicherungsgutachten werden von Bausachverständigen und Gutachtern hauptsächlich in folgenden Bereichen erstellt:
- Leitungswasserschaden
- Wasserschaden allgemein
- Brandschaden
- Sturmschaden / Hagelschaden
- Schneedruckschaden / Schneeschaden
- Rohrbuch
Haben Sie eine Elementarversicherung abgeschlossen und wissen nun im Schadenfall nicht genau, welcher Schaden entstanden ist? Rufen Sie mich an: 09179 / 96 53-08 (Sachverständigenbüro M. Silberhorn). Ich beantworte Ihnen Ihre Fragen.