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Aufgepasst bei Bauwerken aus wasserundurchlässigem Beton

Auch Anbauten (Lichtschächte, Treppenabgänge, etc.) müssen dicht sein.

wasserundurchlässiger Beton

Ein vielfach beobachteter Schadensfall aus dem Bereich der Bauwerksabdichtung soll nachfolgend kommentiert werden.

Während bei Gebäuden der Wasserbeanspruchung "Bodenfeuchtigkeit und nichtstauendes Sickerwasser (DIN 18195-4)" und "Grundwasser" weitestgehend die richtigen Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung getroffen werden, scheint bei dem häufig vorkommenden Beanspruchungsfall "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" eine große Unsicherheit seitens der Planer und Ausführenden zu bestehen.

Die Beanspruchung "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" entsteht immer dann, wenn davon auszugehen ist, daß Niederschlagswasser so langsam versickert, daß es während der Zeit des Niederschlags zurückstaut (es fällt mehr Wasser, als in der gleichen Zeit versickern kann), also bei schlecht durchlässigen Bodenschichten (bindige Böden, Fels).

 

Sofern nicht durch eine Dränage dafür gesorgt wird, daß Niederschlagswasser zügig abgeführt wird, wird es also im Starkregenfall zu einem Aufstauen des Niederschlagswassers kommen, welches nach dem Regen, abhängig von der Durchlässigkeit des Bodens, mehr oder weniger schnell wieder versickert.

Solange das aufgestaute Wasser vor der Kelleraußenwand steht, beansprucht es diese durch Druck als "Druckwasser". Dabei ist für diesen Zeitraum die Beanspruchung genau gleich mit der Beanspruchung aus Grundwasser desselben Wasserstandes.

 

Diese Tatsachen haben dazu geführt, daß grundsätzlich für den Lastfall "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" das gleiche Abdichtungsprinzip anzuwenden ist wie für "ständig drückendes Wasser (Grundwasser)". Es gilt für diesen Fall die DIN 18195-6. Da die Druckwasserbeanspruchung nicht ständig ist, wird nach DIN 18195-6 jedoch ein niedrigerer Sicherheitsgrad für ausreichend erachtet, weshalb in dieser Norm Erleichterungen für den Fall des "zeitweise aufstauenden Sickerwassers" definiert sind.

Grundsätzlich gilt jedoch sowohl für "ständig drückendes Wasser", als auch für "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" die Maßgabe, dass so beanspruchte Bauwerke als druckwasserhaltende Wanne abzudichten sind, das heißt die Abdichtung muß das Bauwerk lückenlos, "wannenartig" umschließen und so schädliches Wasser vom Bauwerk fernhalten.

Nun gibt es eine zweite, allgemein anerkannte Möglichkeit des Schutzes des Bauwerks vor drückendem Wasser. Die Ausführung als sogenannte "weiße Wanne" aus wasserundurchlässigen Beton. Hierbei wird der Wandbaustoff selbst (Beton) so hergestellt und verarbeitet, daß dieser im Endzustand wasserundurchlässig ist. Diese Bauweise kann auch bei höchsten Grundwasserständen und somit Wasserdrücken angewandt werden.

 

Schwachpunkt bei dieser Bauweise sind dabei meißt die An- und Abschlußbereiche, sowie die Abdichtung der Arbeitsfugen. Hier muß auf entsprechend zugelassene Hilfsstoffe (Fugenbänder, etc.) zurückgegriffen werden.

Liegt nun ein Gebäude in Bodenschichten, bei welchen nach Aussage des Baugrundgutachters mit zeitweise aufstauendem Sickerwasser zu rechnen ist, so ist das Gebäude wannenartig abzudichten, oder aus wasserundurchlässigen Beton als "weiße Wanne" auszuführen. Eine andere Möglichkeit (außer der Ausführung einer Dränage) entspricht nicht den derzeit geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik.

 

Dabei sind selbstverständlich auch Ein- und Anbauten, wie z.B. Lichtschächte mit einzubeziehen, sofern die Brüstungsbereiche der Fenster innerhalb der Stauzone des Sickerwassers liegen. Von vielen Lichtschachtherstellern werden hierzu Systemlichtschächte angeboten, welche einen druckwasserdichten Anschluß an die Außenwände aus wasserundurchlässigen Beton ermöglichen.

Bei der Auswahl der Lichtschächte ist jedoch Aufmerksamkeit geboten. Im Bereich der Bauwerksabdichtung ist die DIN 18195-6 als allgemein anerkannte Regel der Technik in weiten Teilen unumstritten und zu beachten. Für den dichten Anschluß von Anbauteilen im Bereich drückendes Wasser sind nach DIN 18195 sehr hohe Sicherheitsgrade erforderlich.

 

Es ist deshalb bei der Auswahl der angebotenen Systemlichtschächte darauf zu achten, daß die dort zur Andichtung vorgesehenen Mechanismen einen gleich hohen Grad an Sicherheit bieten wie die DIN 18195 beschreibt. Anderenfalls entspricht die Ausführung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist somit als mangelhaft zu bewerten.

 

Die bloße Andichtung an die Kelleraußenwand mit Dichtstoffen beispielsweise, wie von mehreren namhaften Lichtschachtherstellern beworben, kann im Druckwasserbereich nicht als Abdichtung entsprechend DIN 18195 angesehen werden. Diese Abdichtung ist höchst unzuverlässig und ist deshalb sogar im Fassadenbereich umstritten, bei welchem die Wasserbeanspruchung ungleich niedriger ist, als an einer druckwasserbeanspruchten Kelleraußenwand.

Es ist also sehr genau zu prüfen, ob ein als druckwasserhaltend bezeichneter Lichtschacht auch als solcher den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und einen entsprechenden Sicherheitsgrad bietet. Gerade in diesem Bereich sind dem Verfasser aus seiner Berufstätigkeit der letzten Jahre viele Schadensfälle bekannt.

 

Das tückische an der Beanspruchung aus zeitweise aufstauenden Sickerwasser ist, daß diese Beanspruchung nicht ständig wirkt und so die Dichtheit nicht bei Abnahme beurteilt werden kann. Manchnmal tritt ein entsprechender Wasseranstau erst nach mehreren Jahren ein, die Folge ist dann ein überfluteter Keller, welcher bereits mehrere Jahre (scheinbar) dicht war.

 

Zum anderen wird dieser Lastfall auch von vielen Fachleuten offenbar unterschätzt, so daß Bedenken oft mit den Worten "hier gibt´s doch kein Grundwasser" weggewischt werden. 

Die Kosten der Schadensbeseitigung sind immer sehr hoch.

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