Logo Silberhorn
Suche

BGH Urteil - Erstattung von Gutachterkosten

In Verbindung mit der Erstattungsfähigkeit der Kosten für Privatgutachten gibt es ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs. Nach einer Veröffentlichung in "Der Bausachverständige" 5/2014 kann der Bauherr die Kosten für einen Sachverständigen einfordern, wenn ein Baumangel vorliegt und der ausführende Unternehmer die Beseitigung des Mangels ablehnt. Gleiches gilt für die Kosten zur Beseitigung der Mängel bzw. für Preisminderung oder Schadensersatz. 

Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13 

["Der Bausachverständige" 5/2014 - Kai Rautenberg]

LogoÖffentliche Bestellung und Vereidigung