Nachdem am 1.10.2007 die neue Energieeinsparverordnung - EnEV in Kraft tritt, herrscht Unsicherheit, ab wann Eigentümer oder Verkäufer von Wohnungen oder Immobilien zur Vermietung oder beim Verkauf den Energiepass vorlegen müssen. Hier die Antwort auf die Frage:
Energieausweise für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand:
Der Eigentümer erhält den Energieausweis vom Architekten oder vom Bauträger und muss ihn Behörden auf Verlangen vorlegen
- ab 1.Oktober 2007 ist er Pflicht bei neuen Bauanträgen.
Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen Modernisierungsempfehlungen bei Verkauf oder Neuvermietung:
Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und den Energieausweis potentiellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen vorlegen. Der Energieausweis wird verpflichtend:
- ab 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31.12.1965
- ab 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01.01.1966
- ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand
Öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 m² Nutzfläche und regem Publikumsverkehr:
Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Berechtigten ausstellen lassen und ihn gut sichtbar aushängen.
- ab 01.Juli 2009 verpflichtend