Logo Silberhorn
Suche

Der neue Energieausweis

Wer - wann - wo - wie

Nachdem am 1.10.2007 die neue Energieeinsparverordnung - EnEV in Kraft tritt, herrscht Unsicherheit, ab wann Eigentümer oder Verkäufer von Wohnungen oder Immobilien zur Vermietung oder beim Verkauf den Energiepass vorlegen müssen. Hier die Antwort auf die Frage:

Energieausweise für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand:
Der Eigentümer erhält den Energieausweis vom Architekten oder vom Bauträger und muss ihn Behörden auf Verlangen vorlegen

  • ab 1.Oktober 2007 ist er Pflicht bei neuen Bauanträgen.

Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen Modernisierungsempfehlungen bei Verkauf oder Neuvermietung:
Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und den Energieausweis potentiellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen vorlegen. Der Energieausweis wird verpflichtend:

  • ab 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31.12.1965
  • ab 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01.01.1966
  • ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand

Öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 m² Nutzfläche und regem Publikumsverkehr:
Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Berechtigten ausstellen lassen und ihn gut sichtbar aushängen.

  • ab 01.Juli 2009 verpflichtend
LogoÖffentliche Bestellung und Vereidigung