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Erwerb von Neubauten

Bauträgermerkblatt als Verbraucherinformation neu aufgelegt

Die Landesnotarkammer Bayern informiert mit ihrem neu aufgelegten Bauträgermerkblatt über die Rechtslage bei Bauträgerverträgen.

 

Erwerber von neuen und sanierten Immobilien, welche sich über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Bauträgerverträgen und verdeckten Bauherrenmodellen informieren möchten sind die Zielgruppe des Merkblatt.

 

Das Merkblatt enthält Hinweise zur Vertragsgestaltung, Risiken und Vermeidung typischer Risiken durch ausgewogene Vertragsgestaltung.

 

Das Merkblatt kann im Internet unter www.notare.bayern.de/ unter dem Menüpunkt "Service" heruntergeladen werden.

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