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Förderrichtlinie 2008

Neue Richtlinie tritt 2008 in Kraft

Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Die neue Richtlinie 2008 tritt in Kraft.

Die bereits Anfang Dezember 2007 veröffentlichte Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ist im Bundesanzeiger erschienen und damit rechtskräftig.

Zukünftig werden auch effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und Heizung bei der Modernisierung wie auch beim Neubau mit einem Zuschuss gefördert.

Die Förderung von thermischen Solaranlagen und Biomasseheizkesseln werden weiterhin bezuschusst.

Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonussystem, das zu deutlich höheren Förderbeträgen führen kann. Wer erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Die Antragsstellung erfolgt bei allen Maßnahmen mit Ausnahmen der Innovationförderung bei Solaranlagen innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft. Allerdings darf mit dem Vorhaben nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein. Anträge können ab dem 01.01.2008 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Antragsformulare werden Anfang Januar zum Download auf energieförderung.info unter dem Menüpunkt "Förderprogramme des Bundes" zur Verfügung stehen.

Weitere Infos erhalten Sie bei:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Postfach 51 60

65726 Eschborn

solar@bafa.bund.de

http://bafa.de

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