Zum umstrittenen Eintrag von Gesellschaften bürgerlichen Rechts - GbR - liegt nun eine höchst richterliche Entscheidung vor. Mit Urteil vom 04.12.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine GbR entweder unter dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Namen oder unter "Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus [Namen der Gesellschafter] in das Grundbuch eingetragen werden kann.
(BGH AZ: V ZB 74/08)Der BGH gab damit einer GbR Recht, welche nach einer gewonnen Zahlungsklage ihre Zahlungsansprüche durch Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch absichern wollte. Grundbuchamt und Landgericht in erster Instanz hatten die Eintragung zurückgewiesen.
Quelle: IFS-Informationen