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GEBÄUDE TÜV - Sinn oder Unsinn

Die Folgen des Unglücks von Bad Reichenhall

Kaum war der erste Schrecken des entsetzlichen Unglücks von Bad Reichenhall - der Einsturz der Eissporthalle - verdaut, meldeten sich bereits allerlei Fachleute mit großer Stimme in der Öffentlichkeit zu Wort und verkündeten die Ursache des Einsturzes.

 

Professoren und vermeintlich angesehene Sachverständige erstatteten Ihre Gutachten sozusagen direkt im Fernsehen und in den großen deutschen Tageszeitungen. Zu diesem Zeitpunkt war die Rettung der Überlebenden und die Bergung der Toten gerade einmal ein paar Tage vergangen.

 

In der Folge mehrten sich die Rufe nach einem " Gebäude TÜV ". Ein schreckliches Wort, welches immer öfter Gegenstand politischer Forderungen wurde. Im Rahmen der 112 Bauministerkonferenz am 06.02.2006 hat nun Bundesbauminister Tiefensee einen Gebäude-Check für alle Bundesbauten angeordnet.

 

Bei allen (scheinbaren) Bemühungen um eine Vermeidung solcher Unglücksfälle darf nicht übersehen werden, dass die gesetzlichen Grundlagen hierfür bereits bestehen. Sowohl im Grundgesetz, als auch in zahlreichen Landesgesetzen existieren Regelungen, die den Bürger verpflichten für die Verkehrssicherheit und den Unterhalt seiner Bauten zu sorgen.

 

Selbstverständlich müssen solche Unglücksfälle künftig vermieden werden und dürfen nie wieder passieren. Hierzu ist erforderlich, dass Hauseigentümer Ihre Gebäude regelmößig überprüfen und warten lassen. Schließlich bringt auch die Mehrheit der Autofahrer seinen Wagen in regelmaßigen Abständen zum Kundendienst.

 

Ob in Zeiten, in denen der Staat deregulieren sollte um Entfaltung und Entwicklung der Wirtschaft nicht weiterhin zu bremsen, eine staatlich verordnete Überwachung von Gebäuden - vergleichbar mit der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs - tatsächlich zum Ziel führt darf bezweifelt werden.

 

Generell ist ein Umdenken erforderlich. Um es mit einem Zitat der Ingenieurkammer Baden-Württemberg auszudrücken: "Statt Geiz ist geil: Der Geist ist geil!".

 

Erst wenn die verantwortlichen Stellen innerhalb der öffentlichen Bauauftraggeber wieder begreifen, dass das billigste Bauwerk nicht immer das günstigste ist, dass Einsparungen in der Überwachung, Insatndsetzung und Modernisierung von Bauwerken selten tatsächliche Einsparungen bedeuten, können solche Folgen wirksam verhindert werden.

 

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können unkompliziert und kompetent beraten und helfen die Überwachungen durchzuführen. Hierin liegt der Vorteil gegenüber einer großen Sachverständigenorganisation bzw. einer Prüfgesellschaft.

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