Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. So das VG Braunschwaig in einem aktuellen Urteil.
Das Gericht gab damit der Klage einer PC-Nutzerin gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) statt.
VG Braunschwaig, 20.11.2009 - 4 A 188/09, BeckRS 2009, 42432