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Neuer Standpunkt der BVS Sachverstöndige Bayern erschienen

Im Bereich Brüstungshöhen und Geländerhöhen werden Regelungslücken geschlossen und Beurteilungsunsicherheiten abgebaut.

Unter wesentlicher Mitwirkung des Sachverständigenbüros Silberhorn hat der BVS Sachverständige Bayern einen Standpunkt “Brüstungs- und Geländerhöhen” erarbeitet und veröffentlicht.

Der BVS Sachverständige Bayern ist die Vertretung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Bayerns unter dem Dach des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Deutschlands (BVS).

Mit Umwehrungen (Brüstungen und Geländer) beschäftigen sich nicht nur Architekten, Ingenieure und Handwerker, auch für Nutzer, Bauträger, Investoren und Verwalter von Gebäuden sind verlässliche Angaben zu Umwehrungshöhen von Bedeutung.

Umwehrungen dienen neben ihrer Funktion als gestaltendes Element vor allem der Sicherheit und sind deshalb haftungsrechtlich für alle Beteiligten bedeutsam.

Aufgrund der fortschreitenden Deregulierung des öffentlichen Baurechts entfallen in den Landesbauordnungen zunehmend Regelungen, welche nicht im unmittelbaren Interesse staatlicher Schutzziele liegen.

Die hierdurch im Bereich der Brüstungs- und Geländerhöhen entstehende Regelungslücke soll mit den Empfehlungen dieses Standpunktes gedeckt werden.

Der Standpunkt kann unter folgendem Link heruntergeladen werden. Auf Anfrage übersenden wir gerne auch eine Printausgabe des Standpunktes.

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